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Verbesserte Altersvorsorge mit Rürup-Rente

Universa wächst 2022 unbeirrt weiter

Dank des Jahressteuergesetzes 2022 sind Beiträge zur Rürup-Rente seit Januar 2023 als Sonderausgaben voll steuerlich abzugsfähig. Darauf weist der Nürnberger Versicherer Universa hin. Bisher konnten hierfür nur 94 Prozent angesetzt werden. Im Vergleich zu anderen staatlich geförderten Produkten kann die Rürup-Rente auch fondsgebunden ohne Garantien abgeschlossen werden. „Das erhöht die Renditechance gerade bei langlaufenden Verträgen enorm“, erklärt die Universa Versicherung.

Zu den Vorteilen zählt demnach beispielsweise die Möglichkeit, neben Aktienfonds auch kostengünstige Indexfonds (ETF) zur Altersvorsorge auswählen zu können. Bei der Produktauswahl sollte man darauf achten, dass der Rentenbeginn flexibel gewählt werden kann und variable Sonderzahlungen möglich sind. Das ist vor allem für Selbstständige interessant, um je nach Geschäftsverlauf das Steuerergebnis steuerlich optimieren zu können. Allerdings ist der Sonderausgabenabzug zusammen mit den Beiträgen zur gesetzlichen Rentenversicherung, landwirtschaftlichen Alterskasse und berufsständischen Versorgungseinrichtung im laufenden Jahr auf maximal 26.528 Euro gedeckelt.

Allerdings schlägt der Fiskus im Rentenalter zu. Ab 2040 sind Auszahlungsraten, die zum ersten Mal fällig werden, zu 100 Prozent steuerpflichtig. Der Steuerspareffekt bleibt dann erhalten, wenn der persönliche Steuersatz im Erwerbsleben höher ist als im Rentenalter.

handelsblatt.com (Private Altersvorsorge), nue-news.de Universa mit neuem Tarif für E-Mobilität