Steuern sparen mit Solarstrom
Die Energiewende hat Flankenschutz vom Finanzamt. Per grober Daumenregel entfallen Umsatz- und Einkommenssteuer von kleinen Photovoltaik-Anlagen mit 30 kW peak.
Die Energiewende hat Flankenschutz vom Finanzamt. Per grober Daumenregel entfallen Umsatz- und Einkommenssteuer von kleinen Photovoltaik-Anlagen mit 30 kW peak.
Keine kalte Progression, Erleichterungen bei häuslichen Arbeitszimmern und der Homeoffice-Pauschale sowie PV-Anlagen ohne Mehrwertsteuer. Das bringt das Jahr 2023.
Haben Arbeitnehmer 2020 Kurzarbeitergeld bekommen, müssen sie bis zum 31. Juli eine Steuererklärung abgeben, erinnert die Steuerberaterkammer Nürnberg.