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Steuerberaterkammer mit Corona-Tipps

Steuerliche Entlastungen für kleine Photovoltaik-Anlagen

Die Corona-Pandemie sorgt auch für Änderungen im Steuerrecht. So müssen Arbeitnehmer eine Steuererklärung abgeben, wenn sie Kurzarbeitergeld bezogen haben. Daran erinnert die Steuerberaterkammer Nürnberg mit ihren Corona-Tipps. Wer also im Jahr 2020 Kurzarbeitergeld aufgrund der Corona-Krise erhalten hat, muss grundsätzlich bis zum 31. Juli 2021 eine Steuererklärung abgeben.

Die steuerrechtliche Tücke dabei: Der Bezug von Kurzarbeitergeld wirkt sich steuererhöhend aus. Das liegt wie z. B. auch Eltern- oder Arbeitslosengeld am sogenannten Progressionsvorbehalt. Es kommt also häufig dadurch ganz praktisch zu einer Steuernachzahlung. Darauf sollten sich die Bezieher von Lohnersatzleistungen einstellen.

Nach 2020 zahlen die Familienkassen wohl auch 2021 einen Kinder-Bonus von 150 Euro aus. Der Kinderbonus ist ein extra Kindergeld für anspruchsberechtigte Eltern. Das Finanzamt prüft, ob Kindergeld und Kinderbonus für die Familie günstiger sind. Alternativ entlasten die Kinderfreibeträge die Steuerpflichtigen mehr. Grundsätzlich wirken sich die Kinderfreibeträge günstiger aus, je höher das Einkommen ist.

Wer ohne steuerlich anerkanntes häusliches Arbeitszimmer im Home-Office gearbeitet hat, wird steuerlich entlastet. Für die Jahre 2020 und 2021 gibt es eine neue Pauschale. Wer also am Küchentisch oder im Wohnzimmer arbeitet, kann für jeden Kalendertag Home-Office einen Betrag von 5 Euro abziehen. Die Pauschale ist bei maximal 600 Euro im Jahr gedeckelt. Die Pauschale wird in die Werbungskostenpauschale von 1.000 Euro eingerechnet und nicht aufaddiert. Für Arbeitnehmer mit Werbungskosten von mehr als 1.000 lohnen sich die Homeoffice-Tage in der Steuererklärung. Zusätzlich zur Homeoffice-Pauschale sind Aufwendungen für heimische Arbeitsmittel steuerlich relevant. Dazu zählen z. B. eine neue, bessere Lampe, ein Schreibtisch oder Bürostuhl oder ein zusätzlicher Monitor sein.

Die Steuerberaterkammer Nürnberg ist die berufliche Selbstverwaltung aller in ihrem Kammergebiet Raum Nordbayern niedergelassenen Steuerberater und Steuerberatungsgesellschaften. Das waren zum Jahreswechsel exakt 5.523. Das Gebiet umfasst die vier Regierungsbezirke in Nordbayern.