Für das vergangene Jahr zählt das Bayerische Landesamt für Statistik aus Fürth insgesamt 12.779 beantragte Insolvenzverfahren an bayerischen Gerichten. Das sind knapp 4.500 Verfahren oder 53 Prozent mehr als im Jahr 2020. Davon entfällt gut jede zehnte Pleite auf Unternehmen. Im Vorjahresvergleich sinkt die Zahl trotz Corona-Pandemie sogar deutlich. Allerdings zeigt diese Statistik nicht das sogenannte „stille Ende“. Hierbei sperren Inhaber ihren Laden einfach zu.
Den Löwenanteil machen die fast 11.000 Verbraucherinsolvenzen aus. Zu diesem Segment zählen die Statistiker unter anderem auch ehemals selbstständig Tätigee und natürliche Personen als Gesellschafter. Die eigentlichen Verbraucherpleiten kommen auf einen Anteil von rund zwei Drittel und verdoppeln sich nahezu.
Aber auch hier hat nicht Corona-Pandemie als Insolvenztreiber seine Hand im Spiel, sondern der Gesetzgeber. Mitte 2020 wird der Gesetzentwurf zur Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens von sechs auf drei Jahre bekannt. Daraufhin fallen die beantragten Verbraucherinsolvenzen rapide ab. Erst als die rückwirkende Geltung bekannt wird, steigt die Zahl der Verfahren wieder. Durch dieses Verhalten verschieben sich Beantragungen systematisch von 2020 nach 2021. Daher erscheinen die Zahlen für 2020 besonders niedrig, Zahlen für 2021 hingegen im Vorjahresvergleich besonders hoch.