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Rödl: Bahnbrechendes BVG-Beschluss zum Klimaschutz

Handelsblatt veröffentlicht geheimen „Wambach-Bericht“

„Klimaschutz ist ein Grundrecht.“ Das konstatiert nicht etwa die Umweltbewegung Fridays for Future nach dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (BVG) zum Klimaschutz. Vielmehr stammt das Statement von Victoria von Minnigerode. Sie ist Rechtsanwältin im Bereich Energie- und Umweltrecht bei der Nürnberger Beratungs- und Prüfungskanzlei Rödl & Partner. Weiter sagt sie: „Maßnahmen für den Klimaschutz, auch wenn sie im Einzelnen aufwendig sind, bedeuten gleichzeitig den Schutz der Freiheitsrechte künftiger Generationen.“

Die Karlsruher Verfassungsrichter haben das Klimaschutzgesetz vom 12. Dezember 2019 für teilweise verfassungswidrig erklärt. Denn die Vorschriften verschieben hohe Emissionsminderungslasten unumkehrbar auf Zeiträume nach 2030. Für das BVG folge aus dem Grundgesetz, dass Treibhausgasemissionen gemindert werden müssen. Als Hausaufgabe verdonnern die Verfassungsrichter den Gesetzgeber zur Reform. Sie müssen die Minderungsziele der Treibhausgasemissionen für Zeiträume nach 2030 fortzuschreiben. Der flaue Vorwahlkampf scheint für Lob und Aktivität bei der Berliner Politik zu sorgen. Schon ist von einem verbesserten Gesetz noch in dieser Legislaturperiode die Rede.

Ziel des Klimaschutzgesetzes ist es, die Treibhausgasemissionen in Deutschland bis zum Jahr 2030 um 55 Prozent im Vergleich zum Jahr 1990 zu reduzieren. Bis zum Jahr 2050 verlangen internationale Klimaziele die komplette Dekarbonisierung.

Rödl &Partner zeigt sich gespannt, ob die angeordnete Nachbesserung mit dem erforderlichen politischen Druck vorangetrieben wird. Die Kanzlei legt dabei den Fokus auf aktuelle Regelungen wie das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG 2021), das Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) und die CO2-Bepreisung.

Im Rahmen der virtuellen Rödl-Veranstaltung „Energy+ Forum für den Mittelstand“ (8. Juni 2021) werden Auswirkungen dieses bahnbrechenden Urteils analysiert. „Mit seiner Entscheidung hat das Bundesverfassungsgericht die Uhr wieder auf kurz vor 12 zurückgestellt“, betont Christian Marthol, Leiter der Energie- und Umweltrechtspraxis bei Rödl & Partner. Er stimmt mittelständische Unternehmen und die öffentliche Hand auf Handlungsbedarf ein: „Den Wechsel vom Greenwashing zu effektiven Maßnahmen anzugehen, ist letztlich eine Frage der Generationengerechtigkeit“

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