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Von Schirach will zusätzliche EU-Grundrechte

Von Schirachs Buch „Jeder Mensch“ will sechs neue Grundrechte

Der Erfolgsautor und Jurist Ferdinand von Schirach plädiert in seinem neuen Buch „Jeder Mensch“ (erscheint am 13. April 2021; 5 Euro) für sechs weitere europäische Grundrechte. „Die Grundrechte sollen unsere Umwelt schützen, digitale Selbstbestimmung ermöglichen und unser Leben mit intelligenten Maschinen regeln“, sagt er im Interview mit der Zeit. Damit wolle er die alten europäischen Verfassungen in die moderne holen. Immerhin stammt die amerikanische Unabhängigkeitserklärung aus dem Jahr 1776 und der Erklärung der Menschen- und Bürgerrechte in Frankreich aus dem Revolutionsjahr 1789.

Dafür die neuen, verbürgten Grundrechte startet er eine Initiative, um sie politisch umzusetzen. Dafür müssten sich die EU-Bürger ihrer Gestaltungsmacht wieder bewusst werden. „Wenn Bürgerinnen und Bürger den verfassungsrechtlichen Rahmen, in dem sie leben wollen, selbst bestimmen, ist das nur eine demokratische Selbstverständlichkeit“, zitiert ihn die Zeit.

An der Formulierung haben erfahrene Juristen mitgearbeitet. Die angestrebte Erweiterung der EU-Grundrechtecharta formuliert in einfacher, klarer und griffiger Sprache. Für Von Schirach reicht die mögliche Ableitung der neuen Grundrechte aus dem vorhandenen Kanon nicht aus.

Sechs neue europäische Grundrechte

Artikel 1 – Umwelt: Jeder Mensch hat das Recht, in einer gesunden und geschützten Umwelt zu leben.

Artikel 2 – Digitale Selbstbestimmung: Jeder Mensch hat das Recht auf digitale Selbstbestimmung. Die Ausforschung oder Manipulation von Menschen ist verboten.

Artikel 3 – Künstliche Intelligenz: Jeder Mensch hat das Recht, dass ihn belastende Algorithmen transparent, überprüfbar und fair sind. Wesentliche Entscheidungen muss ein Mensch treffen.

Artikel 4 – Wahrheit: Jeder Mensch hat das Recht, dass Äußerungen von Amtsträgern der Wahrheit entsprechen.

Artikel 5 – Globalisierung: Jeder Mensch hat das Recht, dass ihm nur solche Waren und Dienstleistungen angeboten werden, die unter Wahrung der universellen Menschenrechte hergestellt und erbracht werden.

Artikel 6 – Grundrechtsklage: Jeder Mensch kann wegen systematischer Verletzungen dieser Charta Grundrechtsklage vor den Europäischen Gerichten erheben.

zeit.de: Interview von Schirach (Paid), netzpolitik.org: sechs neue Grundrechte (Spende), lto.de: Hintergrund

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