Das Handelsblatt hat den als geheim eingestuften „Wambach-Bericht“ des Wirecard-Untersuchungsausschuss veröffentlicht. In diesem neuen Kapitel zum größten Betrugsskandal der deutschen Wirtschaftsgeschichte lassen sich detailliert die Prüferpraxis nachlesen. Die Wirtschaftsprüfgesellschaft EY hatte jahrelang die Bilanzen des Zahlungsabwicklers Wirecard testiert. Martin Wambach, geschäftsführender Partner der Nürnberger Kanzlei Rödl & Partner, nahm die Unterlagen als Sonderprüfer und Vorstand des Instituts der Wirtschaftsprüfer Instituts der Wirtschaftsprüfer unter die Lupe. Ein Fazit seines Berichts: „Inwieweit die vorgenommene Berichterstattung zu den Umsatzerlösen im Konzernanhang dem Ziel des neuen Standards gerecht wird, ist fraglich.“
Zuvor untersagte der Bundesgerichtshof dem Ansinnen des Bundestages, den Wambach-Bericht zu veröffentlichen. Der Bericht gilt aber als Grundlage für Schadensersatzklagen. Nun gingen erste Klagen beim Landgericht Stuttgart ein.
handelsblatt.com (Paid); handelsblatt.com: Wambach Bericht, anwalt.de: Erste Klagen gegen EY, nue-news.de: Schlechtes Zeugnis für Wirecard-Prüfer