Zum Inhalt springen

Zuschuss vom Arbeitgeber zur Beitragsentlastung

Arbeitgeberzuschuss in der privaten Krankenversicherung

Zum Jahreswechsel haben sich die Beitragsbemessungsgrenze und der durchschnittliche Zusatzbeitrag in der gesetzlichen Krankenversicherung erhöht. Dies hat positive Auswirkungen auf den Arbeitgeberzuschuss in der privaten Krankenversicherung (PKV). Daran erinnert der Nürnberger Versicherer Universa. Generell übernimmt der Arbeitgeber die Hälfte des Beitrags in der PKV. Hier gelten seit Jahresbeginn die neuen Höchstgrenzen, die um 17,77 Euro auf 421,76 Euro pro Monat in der Krankenversicherung angehoben wurden.

PKV-Versicherte, die ihren Arbeitgeberzuschuss noch nicht voll ausgeschöpft haben, können ihren Versicherungsschutz zum Beispiel um einen Beitragsentlastungstarif aufstocken. Damit erhalten sie im Alter eine garantierte Beitragsermäßigung und können ihren späteren Krankenversicherungsbeitrag auf bis zu null Euro im Monat reduzieren. Die Hälfte des Beitrags für den Beitragsentlastungstarif trägt bis zu den Höchstgrenzen der Arbeitgeber. Das ist für viele PKV-Versicherte eine der besten Altersvorsorgemöglichkeiten, so die Universa. Über ihren modifizierten Beitragsentlastungstarifrechner kann man sich auch ausrechnen lassen, wie viel zusätzliche Steuerersparnis dies voraussichtlich bei der nächsten Einkommensteuererklärung bringt. Die spätere Leistung zur Beitragsentlastung im Alter bleibt steuerfrei.

nue-news.de: Universa wächst 2022 unbeirrt weiter, verbraucherzentrale.de/was-alterungsrueckstellungen-in-der-privaten-krankenversicherung-bewirken