Die Nürnberger Bundesagentur (BA) zahlt bei dem erneuten Insolvenzverfahren den Beschäftigten der trudelnden Warenhauskette Galeria Karstadt Kaufhof ein Insolvenzgeld. Das Entgelt fließt mit der Eröffnung des ordentlichen Insolvenzverfahrens durch das Essener Insolvenzgericht. Die über 12.000 Mitarbeiter des Konzerns müssen für den Bezug des Insolvenzgelds zum gegenwärtigen Zeitpunkt nichts unternehmen.
Das Insolvenzgeld fließt für die letzten drei Monate des Arbeitsverhältnisses vor der Insolvenzeröffnung. Es entspricht der Höhe des Nettoentgelts und wird maximal bis zur Höhe der Beitragsbemessungsgrenze für die Rentenversicherung gezahlt. Diese liegt aktuell bei 7.550 Euro in Westdeutschland sowie 7.450 Euro in Ostdeutschland.
Mit der jüngsten Insolvenz dürfte allerdings der Großteil der 680 Millionen Euro futsch sein, die der Staat als Stütze bei den letzten beiden Pleiten in das angeschlagene Warenhausmodell butterte. Angeblich kamen davon nur 40 Millionen Euro zurück ins Staatssäckel. Der Rest könnte sich durch die Entschuldung im Verfahren pulverisieren.