Zum Inhalt springen

EU: Cybersicherheit ohne TikTok auf Dienstgeräten

EU: Cybersicherheit ohne TikTok auf dienstlichen Geräten

Die Europäische Kommission will die Cybersicherheit verbessern. Einem Beschluss des Managementkontrollgremiums der Kommission zufolge, ist für EU-Beschäftigte die Nutzung der Social-Media-Plattform TikTok auf dienstlichen Geräten auszusetzen. Zusätzlich betrifft es auch persönliche Geräte, die im Mobilgerätedienst der Kommission registriert sind. Diese Maßnahme soll die Kommission vor Cybersicherheitsbedrohungen schützen. Das hilft auch gegen Cybermaßnahmen, die für Cyberangriffe auf das Unternehmensumfeld der Kommission genutzt werden können. Die Sicherheitsentwicklungen anderer Social-Media-Diensten werden ebenfalls kontinuierlich überprüft. Bei der beschlossenen Aussetzung handelt es sich um eine kommissionsinterne Entscheidung.

Ganz anders schaut es im Bundespresseamt (BPA) aus. Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationssicherheit (BfDI), Ulrich Kelber, wies es an, den Betrieb der Facebook Fanpage der Bundesregierung einzustellen. Das Presseamt muss den Bescheid innerhalb von vier Wochen umsetzen.

Der oberste Datenschützer geht es weniger um Cybersicherheit als um die Datensouveränität der Bürger: „Ich habe lange darauf hingewiesen, dass der Betrieb einer Facebook Fanpage nicht datenschutzkonform möglich ist. Das zeigen unsere eigenen Untersuchungen und das Kurzgutachten der Datenschutzkonferenz. Alle Behörden stehen in der Verantwortung, sich vorbildlich an Recht und Gesetz zu halten.“

Das BfDI sieht Betreiber von Fanpages und Meta in einer gemeinsamen Verantwortlichkeit für die Verarbeitung der bei Nutzung der Fanpage erhobenen personenbezogenen Daten. Das BPA konnte Kelber nicht überzeugen, dass die Grundsätze des Datenschutzrechts eingehalten werden.

nue-news.de: 3 von 10 Firmen von Cybercrime betroffen

Schlagwörter: