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DUH zeigt Nürnbergs PV-Ausbau gelbe Karte

Wie gut kommt der Ausbau von Solarstrom voran? Manche nehmen die Stromproduktion am Dach oder die Volllaststunden in den Fokus. Die DUH greift auf das Stammdatenregister zurück.

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat bundesweit den Solarstrom-Zubau in Großstädten unter die Lupe genommen. Auf Basis des Marktstammdatenregisters der Bundesnetzagentur lautet ihr Fazit: Die meisten deutschen Großstädte hängen beim Ausbau der Solarenergie massiv hinterher. Dafür hat sie den Ausbau der Jahre 2022 und 2023 in Bezug zu den Pariser Klimazielen gesetzt. Demnach bekommt die Stadt Nürnberg beim Solarstrom-Zubau die gelbe Karte. Demnach lag seit Beginn 2022 der jährliche Mittelwert bei 13.264 kWp, nötig allerdings wäre eine Neuinstallation von 17.750 kWp. DUH-Chefin Barbara Metz vermisst auf deutschen Dächern das sogenannte Deutschlandtempo: „Gemessen am Pariser Klimaabkommen sind wir weit entfernt von einer zufriedenstellenden Ausbaurate in deutschen Städten.“ Nur 7 von 82 Großstädten haben in den letzten zwei Jahren genug neue Photovoltaik-Anlagen installiert.

Ebenfalls gelb, aber besser als bei ihrem Nachbarn sieht es in der Solarstadt Fürth aus. Hier kommt die DUH-Auswertung auf einen Ausbau-Mittelwert seit Januar 2022 von 4.444 kWp. Der liegt relativ dicht am Ausbau-Zielwert von 5.372 kWp, um die Klimaziele von Paris zu erreichen. Im Städtedreieck bekommt Erlangen die grüne Karte. Dort ist der bisherige Jahresausbau seit 2022 mit 6.993 kWp und der nun notwendige Zubau von 6.939 kWp praktisch deckungsgleich.

Auf dem Wunschzettel der DUH steht die Einführung eines bundesweiten Solarstandards im Neubau sowie bei Renovierung auch im Bestand. Außerdem fordert sie einen massiven Bürokratieabbau für dezentrale Solarenergie und eine sofortige Umsetzung des derzeit verzögerten Solarpakets I. Weitere Vereinfachungen müssen laut DUH in einem zusätzlichen Gesetzespaket zu Photovoltaik kommen. In Bayern etwa gilt seit letztem Jahr eine Pflicht für Solarstrom auf dem Dach bei neuen Nichtwohngebäuden, also etwa Discounter, Fertigungshallen oder langwirtschaftliche Gebäude. Ab 2025 gilt die Pflicht auch für Nichtwohngebäude im Bestand, wenn das Dach vollständig erneuert wird.

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