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Arbeitszeit im Home-Office

HomeOffice; Foto: Thomas Tjiang

Die Corona-Pandemie hat den Sonderfall Home-Office zum Normalfall gemacht. Um Ansprüche und Streitigkeiten etwa bei Ausstattung daheim zu vermeiden, ist aus arbeitsrechtlicher Sicht einiges zu beachten. Das berichtet die Nürnberger Beratungs- und Prüfungskanzlei Rödl & Partner in ihrem Magazin Entrepreneur.

So können der flexible Arbeitsstart daheim, Pausen und Unterbrechungen sowie das Arbeitsende zu Verstößen gegen das Arbeitszeitgesetz führen. Selbst wenn hier kein unmittelbares Ungemach droht, könnten betriebliche Regelungen oder ein Tarifvertrag verletzt werden. Der Arbeitgeber steht in der Pflicht, die Arbeitszeit im Home-Office zu erfassen. Das kann die gesamte Arbeit daheim betreffen oder die Mehrarbeit über die täglichen 8 Stunden hinaus.

Darüber hinaus weisen die beiden Autoren Thomas Lausenmeyer und Cornelia Schmid auf die Fürsorge- und Überwachungsfunktion der Arbeitgeber hin: „Auch aus Arbeitsschutzgesichtspunkten ist es wichtig, Arbeitszeit zu erfassen und die Regeln einzuhalten.“

Gegebenenfalls sollten Arbeitgeber auch im Vorfeld klären, dass im Home-Office Kinderbetreuung oder Homeschooling nicht zu einem Arbeitszeitverstoß führen. Dabei helfen abgestimmte flexible Arbeitszeitmodelle oder eine geregelte Erreichbarkeit im Homeoffice.

Rödls Entrepreneur 02 2021 komplett, nue-news.de: IAB zum Home-Office

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