Die Mindestlohnerhöhung auf 12 Euro pro Arbeitsstunde betrifft vor allem Minijobs: Der hochgerechnete Stundenlohn 2021 liegt in mehr als 70 Prozent der Minijobs unter 12 Euro. Mit Blick auf die sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisse betrifft die Mindestlohnerhöhung 13 Prozent. Dabei sind Teilzeitjobs im Vergleich zu Vollzeitjobs stärker von der Mindestlohnerhöhung betroffen. So beträgt der Anteil der Teilzeitjobs mit weniger als 12 Euro im letzten Jahr rund 24 Prozent. Bei Vollzeitjobs trifft das dagegen nur auf knapp 9 Prozent zu. Das geht aus einer Studie des Nürnberger Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) hervor.
Bei den Minijobs ist das Gastgewerbe mit 88 Prozent mit am stärksten von der Mindestlohnerhöhung betroffen. Auch in den Wirtschaftszweigen mit den geringsten Anteilen an Minijobs betrifft die Mindestlohnerhöhung knapp die Hälfte aller Minijobs. Dazu zählen beispielsweise die Branchen Baugewerbe und Energieversorgung. „Die Mindestlohnerhöhung auf 12 Euro wird branchenübergreifend zu höheren Löhnen im Bereich der geringfügig entlohnten Beschäftigung führen. Für die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung hängt dies jedoch stark von der jeweiligen Branche ab“, berichtet IAB-Forscher Mario Bossler.