Das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht (LDA) verzichtet vorerst darauf, Melder von falschparkenden Autos wegen angeblicher Verstöße gegen den Datenschutz zu verwarnen. Damit sieht die Deutsche Umwelthilfe einen Zwischenerfolg. Die Organisation klagte „gegen das absurde Vorgehen der Behörde“ mit einem Musterverfahren. Ein Münchner Bürger fotografierte parkende Autos auf Geh- und Radwegen, die illegal abgestellt waren. Die Bilder der Autos schickte er ausschließlich an die zuständige Polizeidienststelle und forderte diese auf, gegen das Falschparken vorzugehen. Dafür verwarnte ihn das LDA und forderte ein Bußgeld von 100 Euro.
DUH-Chef Jürgen Resch kommentiert: „Es ist ein gutes Zeichen, dass die Bayerische Datenschutzbehörde nun darauf verzichtet, weitere Menschen zu verwarnen und laufende Verfahren pausiert.“ Es zeige auch, dass die Gängelei ohne die DUH-Klage weitergehen würde. „Leider ist das kein Einzelfall, sondern hat System: Falschparken ist kein Kavaliersdelikt, sondern gefährdet Menschen mit Fahrrad, Rollator, Rollstuhl oder Kinderwagen“, so Resch weiter.
Das LDA wirft der Person vor, durch das Fotografieren und Weiterleiten der Kfz-Kennzeichen an die Polizei personenbezogene Daten rechtswidrig verarbeitet zu haben. Aus Behördensicht fehle sowohl eine Einwilligung der betroffenen Autobesitzer noch sei ein berechtigtes Interesse an einer Meldung erkennbar. Laut DUH teilte die Behörde mit: „Aufgrund der derzeitigen Entwicklung, insbesondere mehrerer zu dieser Thematik anhängiger Gerichtsverfahren vor dem Bayerischen Verwaltungsgericht Ansbach, stellen wir diesbezügliche Verfahren derzeit zurück.“