Warum einfach, wenn es auch kompliziert geht. Auch in diesem Jahr waren 5 unterschiedliche Steuersätze für den Weihnachtsbaum fällig. Dabei geht es natürlich nicht um Schönheit oder Nachhaltigkeit, sondern um den Verkäufer sowie die künstliche Variante. Denn für den Christbaum aus Plastik oder einen bereits geschmückten Tannenbaum werden 19 Prozent Mehrwertsteuer fällig. 10,7 Prozent Mehrwertsteuer sind für den Weihnachtsbaum aus Sonderkultur fällig, den ein Landwirt mit pauschaliertem Steuersatz verkauft. Der klassisch ermäßigte Satz wird etwa bei Baumärkten oder einem nicht-pauschaliertem Landwirt bezahlt. Ist ein Landwirt nicht-pauschaliert, und die Tanne natürlich auf seinem Grund gewachsen, sieht Vater Staat eine Mehrwertsteuer von 5,5 Prozent vor. Am günstigsten ist der Kauf bei einem Kleinunternehmer, der von der Umsatzsteuer befreit ist. Hier entfällt die Umsatzsteuer.
Die Finanzpolitik hat dieses Steuer-Ei nicht nur unter den Weihnachtsbaum gelegt. Auch zu Ostern sind unterschiedliche Steuersätze für das gelegte oder produzierte Ei fällig.
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