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Jeder Fünfte von Armut oder Ausgrenzung bedroht

Jeder Fünfte von Armut oder sozialer Ausgrenzung bedroht

In Deutschland waren im Jahr 2022 gut 17,3 Millionen Menschen von Armut oder sozialer Ausgrenzung bedroht. Das waren knapp 21 Prozent der Bevölkerung, wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt. Gegenüber dem Vorjahr blieben die Werte nahezu unverändert.

Eine Person gilt in der Europäischen Union (EU) als von Armut oder sozialer Ausgrenzung bedroht, wenn mindestens eine der folgenden drei Bedingungen zutrifft: Ihr Einkommen liegt unter der Armutsgefährdungsgrenze, ihr Haushalt ist von erheblicher materieller und sozialer Entbehrung betroffen oder sie lebt in einem Haushalt mit sehr geringer Erwerbsbeteiligung. Für jede dieser Lebenssituationen kann jeweils der Anteil der Betroffenen an der Bevölkerung ermittelt werden.

So waren im Jahr 2022 etwa gut 12 Millionen Menschen in Deutschland armutsgefährdet. Nach der EU-Statistik über Einkommen und Lebensbedingungen EU-SILC gilt eine Person als armutsgefährdet, wenn sie über weniger als 60 Prozent des mittleren Einkommens der Gesamtbevölkerung verfügt. 2022 lag dieser Schwellenwert für eine alleinlebende Person in Deutschland nach Steuern und Sozialabgaben bei 1.250 Euro im Monat.

Erhebliche materielle und soziale Entbehrung diagnostizierten die Statistiker bei über 5 Millionen Menschen in Deutschland. Das bedeutet, dass ihre Lebensbedingungen aufgrund von fehlenden finanziellen Mitteln deutlich eingeschränkt waren. Die Betroffenen waren zum Beispiel nicht in der Lage, ihre Rechnungen für Miete, Hypotheken oder Versorgungsleistungen zu bezahlen. Auch eine einwöchige Urlaubsreise oder einmal im Monat im Freundeskreis oder mit der Familie etwas essen oder trinken zu gehen, war finanziell nicht drin.

Fast 10 Prozent der Bevölkerung unter 65 Jahren lebten in einem Haushalt mit sehr niedriger Erwerbsbeteiligung. Das heißt, die Haushaltsmitglieder waren insgesamt sehr wenig oder nicht in den Arbeitsmarkt eingebunden. Dies war zum Beispiel der Fall, wenn in einem Haushalt mit zwei Personen in der Altersgruppe 18 bis 64 Jahre eine Person überhaupt nicht arbeitete. Zugleich war das andere Haushaltsmitglied nur in vier von zwölf Monaten erwerbstätig.

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