Zum Inhalt springen

Gerichtlicher Punktsieg gegen Zweckentfremdung

Bayerische Verwaltungsgerichtshof bestätigt Zweckentfremdungsverbotssatzung

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat die Zweckentfremdungsverbotssatzung der Stadt Nürnberg per Urteil bestätigt. Die Noris erließ angesichts des angespannten Wohnungsmarkts 2019 ihre Satzung. Kurz danach ging bei Gericht eine Normenkontrollklage ein. Wirtschaftsreferentin Andrea Heilmaier betont die Bedeutung des Urteils für die bisherige und künftige Anwendung der Satzung: „Das Zweckentfremdungsverbot wurde hiermit inhaltlich nun in weiten Teilen bestätigt und seine Vereinbarkeit mit dem Verfassungsrecht erklärt.“

Die Versorgung der Nürnberger Bevölkerung mit ausreichendem, bezahlbarem Wohnraum ist aufgrund des angespannten Wohnungsmarkts eine große Herausforderung. Um dem Wohnungsmangel entgegenzuwirken, untersagt die Satzung Nutzungen, durch die Wohnraum dem Wohnungsmarkt dauerhaft entzogen wird. Das gilt beispielsweise für die Vermietung als Ferienwohnung für mehr als insgesamt sechs Wochen im Jahr. Auch ein Leerstand von mehr als 3 Monaten ist genauso unzulässig wie ein unkontrollierter Abbruch.

Seit Inkrafttreten der Satzung konnte die Stadt auf diese Weise die satzungswidrige Nutzung von 264 Wohneinheiten verhindern beziehungsweise unterbinden. Dies entspricht einer Wohnfläche von rund 14.000 Quadratmetern, die zumindest einen Teil der Nachfrage ressourcenschonend deckt. Zwischen 2020 und 2023 ist die Zahl der Nürnberger von 532.000 auf 541.000 gestiegen. Das entspricht rund 4.000 Haushalten mehr. Die Gesamtzahl der Wohnungen erhöhte sich im gleichen Zeitraum nur um 1.800 auf knapp 297.000 Wohneinheiten. Auch für andere bayerische Städte und Gemeinden mit ähnlichen Interessen hat das Urteil eine wichtige Signalwirkung.

Die Nürnberger Zweckentfremdungssatzung findet sich hier