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GDV fordert klimaangepasstes Bauen

GDV hält nichts von alleiniger Pflichtversicherung gegen Sturmflutschäden

Die deutsche Versicherungsbranche (GDV) hält nichts von einer alleinigen Pflichtversicherung gegen Elementarschäden inklusive Sturmflutschäden. Das hatte jüngst erneut die Ministerpräsidentenkonferenz gefordert. Immerhin steckt der Branche noch das 2021 überflutete Ahrtal in den Knochen. Mit knapp zehn Milliarden Euro Sach- und Kfz-Schäden verbuchte die Branche im Reigen der Hochwasserschäden einen neuen Höchststand. Die GDV fordert angesichts des Klimawandels beim Schutz vor Wetterextremem mehr Prävention.

„Eine Pflichtversicherung als alleiniges Mittel hilft niemandem – weder Hausbesitzern noch Ländern und Kommunen“, sagt GDV-Hauptgeschäftsführer Jörg Asmussen. „Aus unserer Sicht diskutieren wir damit am entscheidenden Thema vorbei. Oberste Priorität sollten klimaangepasstes Planen, Bauen und Sanieren haben. Prävention sollte fester Bestandteil der Landesbauordnungen werden. Sonst können wir uns schon jetzt auf Milliardenschäden bei künftigen Hochwassern gefasst machen.“

Bislang ist lediglich gut die Hälfte der Hausbesitzer durch eine Elementarschadenversicherung abgesichert. Bundesweit gelten mehr als 300.000 Adressen als von Überschwemmungen bedroht. Der GDV warnt allerdings mit Blick auf die Beratungen der Bundesländer vor überzogenen Erwartungen. „Eine Pflichtversicherung ist kein Allheilmittel und verhindert für sich genommen keinen Hochwasserschaden“, so Asmussen. Stattdessen müsste bei Planung, Bau und Sanierung angesetzt werden. „Ein Maßnahmenpaket aus einer verpflichtenden Klima-Gefährdungsbeurteilung bei Baugenehmigungen, dem konsequenten Baustopp in Überschwemmungsgebieten, der Entsiegelung von Flächen und einem bundesweiten Naturgefahrenportal ist sinnvoll. Ohne vorbeugende Maßnahmen führen wir eine Scheindebatte. Sicherheit vor den Folgen von Extremwetter können nur konkrete bauliche Veränderungen bieten.“

Kleine und große Maßnahmen

Kurzfristig schaffen aus Sicht der GDV kleinere Maßnahmen Abhilfe. Sie sind aber für jeden Bauherrn und Sanierer Zusatzkosten. Dazu zählen etwa Verzicht beim Neubau auf Kellerräume sowie Gebäudetechnik wie Elektroverteilung und Heizsysteme richtig platzieren. Außerdem wären etwa Öltanks vor Aufschwimmen und Bersten zu sichern.

Vom Gesetzgeber erwartet die Versicherungsbranche ein gesetzliches Verbot der Bebauung (von §76 WHG Flächen: vorläufig gesicherte, amtlich festgesetzte Überschwemmungsgebiete). Zusätzlich wäre ein Naturgefahrenausweises für Gebäude einzuführen. Länder und Kommunen sollten das Schutzziel Klimafolgenanpassung und Extremwetterschutz in ihre Musterbauordnungen aufnehmen.