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Corona-Gefahr nicht nur in Gesundheitsberufen

Corona-Ansteckungsgefahr nicht nur in Gesundheitsberufen

In medizinischen und nicht-medizinischen Gesundheitsberufen ist die Ansteckungsgefahr mit dem Coronavirus mit durchschnittlich etwa 35 Prozent am höchsten. Das zeigt eine Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB). Denn ausschlaggebend für die Ansteckungsgefahr bei der Ausübung des Berufs sind die beruflichen Arbeitsbedingungen. Dazu gehören der Umgang mit infizierten Menschen oder auch der enge Körper- und Kundenkontakt. Insbesondere in Berufen in der Human- und Zahnmedizin besteht mit 69 Prozent die höchste Ansteckungsgefahr. Aber auch in Berufen in der Arzt- und Praxishilfe, in der Gesundheits- und Krankenpflege besteht eine deutlich hohe Ansteckungsgefahr. Gleiches gilt im Rettungsdienst, in der Geburtshilfe sowie in medizinischen Laboratorien.

Mit durchschnittlich 18 Prozent weisen Reinigungsberufe ebenfalls eine erhöhte Infektionsgefahr auf. Es folgen Sicherheitsberufe mit durchschnittlich 8 Prozent. Bei den Reinigungsberufen spielt der Kontakt mit infizierten Oberflächen und Gegenständen eine entscheidende Rolle. Bei den Sicherheitsberufen liegt es am Umgang mit infizierten Menschen. Aber auch in den sozialen und kulturellen Dienstleistungsberufen und den Handelsberufen besteht durch den Umgang mit Menschen, die betreut werden, beziehungsweise durch den Kundenkontakt die Gefahr einer Ansteckung.

Am geringsten ist die Ansteckungsgefahr dagegen für Beschäftigte in den Bau- und Ausbauberufen, in fertigungstechnischen Berufen und in Berufen der Unternehmensführung und -organisation. Insgesamt weist weniger als ein Viertel aller Berufe eine erhöhte Ansteckungsgefahr auf, unabhängig davon, ob ein Beruf im Homeoffice erledigt werden kann.

Nürnberger Stichprobenkontrolle

Für die Gastronomie ermittelt das IAB eine vergleichsweise geringe, aber immer noch um 41 Prozent erhöhtes Ansteckungsrisiko durch den physischen Kundenkontakt. Allerdings scheinen die Wirte die Arbeitsschutzmaßnahmen inklusive 3G-Regel nicht so ernst zu nehmen. Das legt zumindest eine stichprobenartige Kontrolle der Stadt Nürnberg nahe. Eine Überprüfung von rund 30 Gaststättenbetriebe, Clubs und Lokale in verschiedenen Stadtteilen führte mit mehr als 50 Anzeigen zu bedenklichen Ergebnissen. Dabei ging es um Verstöße gegen infektionsschutzrechtliche Auflagen insbesondere der 3G-Regel sowie der Maskenpflicht. Es wurden aber auch gaststättenrechtliche Verstöße bis hin zum verbotenen Glücksspiel entdeckt.

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