Der Bundesrat fordert einstimmig, die befristete Aussetzung der Insolvenzantragspflicht für zahlungsunfähige oder überschuldete Unternehmen nochmals zu verlängern. Bislang endet sie am 31. Januar 2021. Damit soll verhindert werden, dass grundsätzlich gesunde Unternehmen in die Insolvenz rutschen. Die könne beispielsweise der Fall sein, wenn berechtigte Firmen noch auf die Auszahlung der staatlichen Corona-Hilfsmaßnahmen warten. Deshalb müsse die Bundesregierung unverzüglich eine Verlängerung der insolvenzrechtlichen Sonderregel auf den Weg bringen – und sicherstellen, dass sie rechtzeitig in Kraft tritt. Ansonsten könnten Firmen zum 1. Februar 2021 einen Insolvenzantrag stellen müssen, obwohl sie eigentlich Anspruch auf staatliche Hilfeleistungen hätten. Das betrifft zum Beispiel die so genannten November- und Dezemberhilfen. Die Überbrückungshilfe III kann momentan noch gar nicht beantragt werden.
Bundesrat will Insolvenzantragspflicht länger aussetzen
- von Thomas Tjiang