Der Freistaat Bayern rüstet vorsorglich gegen Cannabiskonsum im öffentlichnen Raum auf. Dafür hat der Ministerrat entsprechende Beschlüsse gefasst. Als Begründung dienen insbesondere der Nichtraucherschutz und der Schutz von Kindern und Jugendlichen. Über das bundesweite Gesetz hinuas soll unter anderem das Rauchen von Cannabisprodukten auf dem Außengelände von Gaststätten, in Biergärten und auf Volksfesten durch entsprechende Regelungen im Gesundheitsschutzgesetz allgemein verboten werden. Dies gilt auch für das Erhitzen und Dampfen von Cannabisprodukten.
Außerdem soll es den Kommunen ermöglicht werden, das Rauchen und Dampfen von Cannabisprodukten in weiteren Bereichen zu verbieten. Dabei geht es um viele Menschen auf engem Raum aufhalten wie etwa Sehenswürdigkeiten Freibäder oder Freizeitparks. Hierfür ist eine Verordnungsermächtigung im Gesundheitsschutzgesetz vorgesehen.
Ferner soll auf öffentlichen Flächen der Konsum von Cannabis durch eine entsprechende Verordnung der Gemeinden verboten werden können. Das wäre bei begründeten Annahmen zu rechtfertigen, wenn dort unter anderem auf Grund des übermäßigen Cannabiskonsums regelmäßig Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten begangen werden. Darüber hinaus wird im Rahmen von Schwerpunktkontrollen durch die Polizei der Straßenverkehr mit Blick auf Fahrten unter Drogeneinfluss überwacht. Bislang fehlt hier eine bundesweite Neuregelung.
Der Freistaat hat bereits den bundesweit ersten Cannabis-Bußgeldkatalog erlassen. Demnach drohen Bußgelder bis zu 1.000 Euro. Im Falle einer Wiederholung kann die Strafe auch doppelt so hoch ausfallen. Außerdem ist auch die zentrale Kontrolleinheit am Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) in trockenen Tüchern. Sie ist für die Erlaubnis von Anbauvereinigungen und deren anschließende Überwachung zuständig.
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