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Bauen in Bayern wird schneller

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Die Novelle der Bayerischen Bauordnung will ab 01. Februar das Bauen schneller machen. Außerdem sorgen die gesetzlichen Änderungen dafür, dass das Bauen in Bayern auch einfacher, flächensparender und kostengünstiger werden.

Ein zentraler Aspekt ist die sogenannte Genehmigungsfiktion. Das bedeutet für die meisten geplanten Wohngebäude: Meldet sich die Baugenehmigungsbehörde nicht innerhalb von drei Wochen, beginnt eine dreimonatige Fiktionsfrist. Andernfalls müsste die Behörde nach Zugang des Bauantrags fehlende Unterlagen nachfordern. Entscheidet die Behörde innerhalb dieser Fiktionsfrist nicht, gilt der Bauantrag automatisch als genehmigt.

Weiterhin verkürzt die novellierte Bauordnung die bisher notwendigen Abstandsflächen. Das gilt allerdings nicht für Städte mit mehr als 250.000 Einwohnern. München, Nürnberg und Augsburg sind ausgeklammert. Der Dachgeschossausbau wird erleichtert und eine Typengenehmigung für serielles Bauen eingeführt. Künftig kann in allen Gebäudeklassen der Baustoff Holz verwendet werden. Und nicht zuletzt schafft die Novelle rechtlichen Grundlagen für digitale Bauanträge.

Die Stadt Nürnberg hat die Novelle zum Anlass genommen, ihre Verwaltungsabläufe im Baugenehmigungsverfahren zu straffen. Nürnbergs Oberbürgermeister Marcus König geht davon aus, dass Bauherren mit einfachen Anträgen nach drei Monaten anfangen können. So werden in den oftmals unterbesetzten Ämtern Ressourcen frei, um komplizierte Fälle schneller abzuarbeiten.

Stellungnahme Bayerische Architektenkammer vom Januar 2020   

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