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„Unsichtbarer“ Elektro-Schrott in Kleidung

Auch „unsichtbare“ Elektrogeräte sind separat zu entsorgen

Alle Produkte die einen Stecker, eine Batterie oder ein Kabel haben, sind in der Regel Elektrogeräte. Sie sind am Ende ihrer Lebensdauer separat zu entsorgen, um sie dann umweltgerecht und hochwertig zu recyceln. Darauf weist das das Umweltbundesamt mit Blick auf den „E-Waste Day“ (14. Oktober) hin. Es sind also nicht nur klassische Geräte wie Fernseher, Mikrowelle oder Toaster extra zu entsorgen. Auch auf den ersten Blick „unsichtbare“ Elektrogeräte wie Sessel, Sofas, Schränke oder Regale fallen in diese Kategorie. Zumindest dann, wenn sie eine fest integrierte Beleuchtung oder Lautsprecher haben. Weitere Produkte sind LED-Schuhe, singende Grußkarten, sprechendes Spielzeug, aber auch E-Zigaretten, Rauchmelder, E-Scooter oder Elektrofahrräder.

Die Menge an in Verkehr gebrachten neuen Elektrogeräten stieg auch im Jahr 2022 auf nunmehr 3,26 Millionen Tonnen an. Das ist gegenüber dem Vorjahr ein Zuwachs von 130.000 Tonnen und gegenüber 2018 sogar ein Plus von üppigen 850.000 Tonnen. Gleichzeitig fiel die gesammelte Altgerätemenge gegenüber dem Vorjahr um 30.000 Tonnen auf knapp über eine Million Tonnen. Die niedrigen Sammelmengen sowie die Sammelquote von knapp 39 Prozent sind ein Indiz dafür, dass noch zu viele ausgediente Altgeräte falsch entsorgt werden. Nötig wäre nach EU-Vorgabe mindestens 65 Prozent. Besser sieht es bei den erfassten Elektroaltgeräte aus. Hier liegt die Verwertungsquote bei fast 98 Prozent. Gut 88 Prozent werden zur Wiederverwendung vorbereitet und recycelt.

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Beitragsbild: Umweltbundesamt / Martin Stallmann