Auto-Touchscreen kann grob fahrlässig sein
Das Bedienen des Handys oder Touchscreens während der Fahrt kann als grob fahrlässig gewertet werden. Das Oberlandesgericht Karlsruhe urteilte entsprechend über einen Autofahrer
Das Bedienen des Handys oder Touchscreens während der Fahrt kann als grob fahrlässig gewertet werden. Das Oberlandesgericht Karlsruhe urteilte entsprechend über einen Autofahrer