Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) hat entschieden, dass Schuhgeschäfte seit heute wieder öffnen können. Ungeachtet der bisherigen Auffassung der bayerischen Corona-Maßnahmen gilt es auch in Gebieten mit einer 7-Tages-Inzidenz von über 100. Laut BayVGH dienen Schuhläden zu den unverzichtbaren Geschäften für die tägliche Versorgung.
Der Entscheidung fällt der für das Infektionsschutzrecht zuständige 20. Senat. Er gesteht Schuhgeschäften eine gewichtige Bedeutung für die Versorgung der Bevölkerung zu. Sie wären vergleichbar mit z.B. Buchhandlungen, Geschäfte für Babybedarf, Bau- und Gartenmärkte, Blumenläden oder Versicherungsbüros. Sie dürfen nach der geltenden Regelung ausdrücklich geöffnet sein.