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IHK fordert bayerisches BID-Recht

IHK fordert bayerisches BID-Recht

Die IHK-Nürnberg fordert erneut ein bayerisches Recht für sogenannte Business Improvement Districts (BID). Ein BID ist ein klar definierter Raum in Innenstädten, Stadtteilzentren oder im Umland und soll als städtebauliches Instrument die Attraktivität steigern oder Quartiere revitalisieren. Per Landesrecht soll es auch im Freistaat möglich werden. Dann könnten sich hierfür etwa Einzelhändler, Gastronomen, Eigentümer oder auch ansässige Dienstleister zusammenschließen. Kommt eine BID-Initiative zustande, sind alle Unternehmer und Eigentümer in der – finanziellen – Pflicht. Sie müssten sich gemäß des selbst festgelegten Finanzierungsplans beteiligen, um die beschlossenen Projekte umzusetzen. Das Phänomen „Trittbrettfahrer“, die vom Engagement der Nachbarn profitieren, ohne selbst in den Geldbeutel zu greifen, lässt sich so beseitigen.

Verändertes Konsumverhalten gerade durch Online-Shopper verstärkt durch die Corona-Pandemie haben den innerstädtischen Strukturwandel beschleunigt. Das hat zu sinkender Kundenfrequenz, Umsatzeinbußen für Unternehmen, Ladenleerstand bis hin zur sinkenden Werthaltigkeit von Immobilien geführt.

Vorbild ist insbesondere die Hansestadt Hamburg, die als Mutter der BIDs gilt. Auf dem IHK-Kongress BID rückte Frithjof Büttner, in der Hansestadt seit 2006 BID-Beauftragter der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen, die Rolle der Verwaltung in den Fokus. Immerhin hat er rund 40 BID-Projekte begleitet, die etwa auf höhere Mieten für Eigentümer, steigende Kundenfrequenz und Umsätze für die Händler abzielten. Dazu gehört auch das BID Neuer Wall. Zu den Erfolgsfaktoren für die Initiativen nannte er unter anderem ein „Alphatier“ an der BID-Spitze sowie Zeit und Geduld, weil es nie so schnell geht, wie geplant. Außerdem sei die Unterstützung von Politik und Verwaltung elementar.

Auf dem BID-Kongress erinnerte Tine Fuchs, Abteilungsleiterin Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen vom Verein ZIA Zentraler Immobilien Ausschuss daran, dass die internationale Erfolgsgeschichte der BIDs Anfang der 1970er Jahre im kanadischen Toronto begann. Heute ist das Stadtentwicklungsinstrument zur Attraktivitätssteigerung und Revitalisierung der Innenstadt und Stadtteilzentren in den Landesgesetzen von zehn Bundesländern verankert. Es ist nicht mit den ergänzenden Instrumenten Housing Improvement Districts (HIDs) für Wohngebiete oder Working Improvement Districts (WIDs) für Gewerbegebieten zu verwechseln.

„Keine hoheitlichen Aufgaben“ durch BID

Außerdem übernehme ein BID „keine hoheitlichen Tätigkeiten oder kommunale Daseinsvorsorge“. Vielmehr gehe es um sogenannte On-Top-Services, etwa aus den Feldern Branchenmix, Marketing, Service oder Organisation oder Stadtgestaltung stammen könnten. Derzeit finden sich bundesweit rund 30 laufende Projekte, die Immobilienwirtschaft habe bereits knapp 100 Millionen Euro hierfür investiert. Die zukünftigen Erfolgsfaktoren sieht Fuchs in Essen, Trinken und Treffen sowie Kultur.

Mit dem Kongress unterstreicht die IHK Nürnberg ihre Resolution des Ausschusses für Handel und Dienstleistung „BIDs gesetzlich ermöglichen – Eigenverantwortung der Wirtschaft stärken“ aus dem Jahr 2013. Ein Nürnberger BID bedeute „gelebte Eigenverantwortung der Wirtschaft“, argumentiert die IHK Nürnberg. Flankenschutz kommt mittlerweile auch von der IHK München und Oberbayern. Die Kammer hatte zunächst 2014 die mittelfränkische Initiative abgelehnt, weil BIDs mit dem Ziel, Bürokratie durch Deregulierung einzudämmen, nicht vereinbar seien. Nach einer erneuten Bewertung der Chancen und Risiken in diesem Jahr sowie positiver Unterstützung des DIHK positionieren sich die Münchner und Oberbayern nun als Befürworter. Demnach können BIDs einen Beitrag für erfolgreiche Innenstädte als Orte der Kooperation und Partizipation aller Innenstadtakteure leisten.

www.nue-news.de: IHK zeihnet Gründer aus