Das vom Nationale Volkskongress verabschiedete Chinesische Datensicherheitsgesetz (DSL) tritt am 1. September 2021 in Kraft. Es bringt für deutsche Unternehmen mit China-Engagement auch über reine IT-Fragen hinaus einigen Handlungsbedarf mit sich. Darüber weist die IHK-Nürnberg zusammen mit der Deutsche Auslandshandelskammer (AHK) Greater China hin. Das DSL will Datenaktivitäten regulieren und die allgemeine Datensicherheit verbessern.
Das Gesetz fügt dem komplexen Rechtssystem eine weitere Ebene hinzu. Die IHK schreibt, dass elektronische und nicht-elektronische Datenaktivitäten auch eine extraterritoriale Komponente bekommt. Grundsätzlich sind dann auch der grenzüberschreitende Datentransfer und Aktivitäten im Ausland betroffen, wenn die Volksrepublik China ihre ökonomischen Interessen und nationale Souveränität berührt sieht. Die Nichteinhaltung des Gesetzes wird Verwaltungsstrafen und Geldbußen sowohl für Unternehmen als auch für deren Vertreter nach sich ziehen.
Die AHK Greater China hat die wichtigsten Infos für Unternehmen in einem Infoblatt zusammengestellt. DSL Fact Sheet (englisch).
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