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Böller-Verkaufsverbot ist ein Knaller

Lange hat sich die Bundesregierung widersetzt, nun hat sie den Knaller doch mit ihrem Corona-Lockdown gezündet. Punkt 4. des Beschlusses regelt für Silvester und Neujahr ein „bundesweites An- und Versammlungsverbot“. Zudem ist der Verkauf von Pyrotechnik vor Silvester in diesem Jahr generell verboten. Auch wird vom Zünden von Silvesterfeuerwerk wegen der hohen Verletzungsgefahr und überlasteter Krankenhäuser generell dringend abgeraten.

So nicht: Jugendlicher Leichtsinn beim Böllern. Foto: Thomas Tjiang

Die Deutsche Umwelthilfe Deutsche Umwelthilfe (DUH) sieht in den Beschluss ein „faktisches Anwendungsverbot für Pyrotechnik“. Sie seiht nun die Chance, neue Bräuche für einen friedfertigen Jahreswechsel im Kreise der Liebsten zu entwickeln.

Zuvor hatte das Umweltbundesamt (UBA) noch einmal die Feinstaubbelastung an Neujahr unter die Lupe genommen. Sie gehört in den ersten Stunden der Neujahrsnacht üblicherweise zur höchsten im ganzen Jahr, insbesondere in Ballungsräumen und Städten. Allerdings korrigierte das UBA die kursierenden Zahlen nach unten. Bislang war man davon ausgegangen, dass 4.500 Tonnen Feinstaubausstoß durch das Feuerwerk für die schlechte Luft verantwortlich sind. Neue Berechnungen zeigen nun: Es sind knapp halb so viel, nämlich pro Jahr rund 2.050 Tonnen Feinstaub, die die hohen Belastungen durch den Abbrand von Feuerwerkskörpern auslösen.

Feinstaubwolke zum Start ins neue Jahr. Foto: Thomas Tjiang

Die deutsche Branche hat zuletzt laut FAZ einen Umsatz von rund 130 Millionen Euro Umsatz verbucht. Ein Teil davon habe Corona in diesem Jahr schon dezimiert, weil etwa Großfeuerwerke – wie etwa bei den Nürnberger Volksfesten – weitgehend ausgefallen sind.

Deutsche Umwelthilfe Umweltbundesamt Faz

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