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Biodiversität auf dem Firmengelände

Biodiversität: eine Millionen Arten vom Aussterben bedroht

Biodiversität und Artensterben gehören auf den ersten Blick nicht zu den strategischen Handlungsfeldern mittelfränkischer Unternehmen. Dabei sind weltweit etwa eine Millionen Arten vom Aussterben bedroht, konstatiert der Weltbiodiversitätsrat (Intergovernmental Science-Policy Platform on Biodiversity and Ecosystem Services; IPBES). Wilde Arten sind für die Ökosysteme und Menschen elementar wichtig. Fast die Hälfte der Weltbevölkerung ist mehr oder weniger stark auf die Nutzung wildlebender Arten angewiesen.

Artenvielfalt ist auch eines der Ziele des EU Green Deal, unterstreicht Katharina Boehlke vom Geschäftsbereich Innovation und Umwelt der IHK Nürnberg. Das mache Biodiversität mehr und mehr zum zentralen Thema für jedes Unternehmen.

Marion Hammerl von der Bodensee-Stiftung warnt vor den operativen Risiken, die für Betriebe durch den Verlust von Biodiversität entstehen. Dazu gehört beispielsweise die eingeschränkte Verfügbarkeit oder die Verteuerung von pflanzlichen und tierischen Rohstoffen. Auch Produktionsverfahren sind auf „Bio-Dienstleistungen“, wie etwa ausreichend sauberes Wasser, fruchtbare Böden oder Bestäubungen von Pflanzen, angewiesen. Die globale Wertschöpfung durch Bio-Dienstleistungen lasse sich mit 44 Billonen Dollar beziffern. Aus Sicht von Hammerl stehe es allerdings schlecht um die Vielfalt von Genen, Arten und Ökosystemen. „Wir befinden uns im sechsten Massenaussterben unserer Erde, eine Million Arten sind aktuell vom Aussterben bedroht.“

Unternehmen seien in diesem Kontext nicht nur Risiken, wie Reputationsverlust oder Haftungsrisiken, ausgesetzt. Zunehmend bestehen auch „regulatorische Risiken“, die sich aus internationalen Übereinkommen, Europäischen Regularien und nationalen Gesetze ergeben. Unternehmen werden zunehmend in die Pflicht genommen, die Auswirkungen ihres Geschäfts auf die Biodiversität zu analysieren und offenzulegen. „Unternehmen sind gut beraten, sich nicht nur mit Menschenrechten zu befassen, sondern auch Umweltaspekte zu berücksichtigen“, unterstreicht sie mit Blick auf die EU-Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD). Sie ist erstmals ab nächstem Jahr für Unternehmen Pflicht. Diese nicht-finanzielle Berichtspflicht gilt dann für alle in der EU börsennotierten Unternehmen. Außerdem sind auch Firmen betroffen, wenn sie zwei von drei Kriterien erfüllen: Eine Bilanzsumme über 20 Millionen Euro, mehr als 40 Millionen Euro Umsatz sowie 250 Mitarbeiter im Jahresdurchschnitt.

Niehoff ist blühender Betrieb

Die Schwabacher Maschinenfabrik Niehoff hat ihren „Blühender Betrieb“ in das betriebliche Umweltmanagement EMAS integriert. „EMAS ist hier ein ganz wichtiger Baustein“, betont der betriebliche Umweltmanagementbeauftragte Bernd Müller. Das EMAS-Reporting liefere auch für den Bereich Biodiversität Kennzahlen und Maßnahmen. Der Hersteller von Anlagen für die Draht- und Kabelindustrie hat mit dem Neubau des Stammsitzes zahlreiche energetischen Maßnahmen umgesetzt. Zusätzlich sind Grünflächen mit heimischen Rosen und Lavendel begrünt und locken viele Insekten an. Der Rasen selbst wird nur zweimal im Jahr gemäht.  An den Hallenwänden wachsen am Obstspalier kleine Obstbäume oder Beerensträucher.

„Biodiversität ist allerdings kein Selbstläufer“, so Müller weiter. „Es braucht in den KMUs einen Kümmerer mit entsprechendem Budget.“ Die Aktivitäten erhöhten seiner Erfahrung zufolge sowohl intern wie extern die Aufmerksamkeit: „Das betrifft auch Bewerber, Kunden und Lieferanten.“