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Beschäftigte bei Online-Lieferdiensten kündigen oft

59 Prozent der Beschäftigten von Online-Lieferdiensten kündigen ihren Job selbst

Der Vormarsch der Online-Lieferdienste macht es bequem, sich jeden Abend ein anderes Essen nach Hause bringen zu lassen. Dieses Kundenbedürfnis befördert eine neue Arbeitsform, die sogenannten Gig-Worker. Sie profitieren von einem einfachen Zugang zu einer Verdienstquelle und schätzen die hohe Flexibilität. Hinzu kommt als weiterer Hauptgrund für die Aufnahme so einer Beschäftigung bei Online-Lieferdiensten die Vereinbarkeit mit anderen Tätigkeiten. Allerdings dauern die Lieferservice-Jobs selten länger als ein Jahr. Das zeigt eine repräsentative Befragung des Nürnberger Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB). Mit 59 Prozent kündigen die meisten Beschäftigten von Online-Lieferdiensten ihren Job selbst. Zum Vergleich: Bei Hilfsarbeitskräften allgemein ist das mit 19 Prozent deutlich seltener der Fall.

Rund 60 Prozent der Gig-Worker, die gekündigt haben, geben an, dass der Job nur als vorübergehende Tätigkeit geplant war. Dies wird auch von den Hilfsarbeitskräften am häufigsten genannt. Deutliche Unterschiede zeigen sich aber vor allem im Hinblick auf die Kündigungsgründe: Gig-Worker nennen eine geringe Bezahlung und unangenehme Arbeitsbedingungen mit 44 beziehungsweise 41 Prozent um ein Vielfaches häufiger als Hilfsarbeitskräfte mit 10 beziehungsweise 20 Prozent. Für 2022 bezifferte das IAB ein Monatsverdienst in Vollzeit auf 1.733 Euro. Helfer bekamen im gleichen Zeitraum 2.535 Euro.

Hoher leistungsdruck bei Lieferdiensten

Kündigungen durch Arbeitgeber kommen bei Gig-Workern ebenfalls häufiger vor als bei Hilfsarbeitskräften: Rund jeder fünfte beendete Job der Befragten wurde durch den Arbeitgeber gekündigt. Betriebliche Gründe wie Umstrukturierungen und nachlassende Arbeitsnachfrage spielen eine wesentlich geringere Rolle als für die Entlassung von Hilfsarbeitskräften. Gig-Worker hingegen geben deutlich häufiger an, dass es aufgrund von krankheitsbedingten Fehlzeiten zu einer Kündigung kam. Außerdem gibt rund jede zehnte Person, die von einer Lieferdienst-Plattform entlassen wurde, an, dass der Arbeitgeber mit ihrer Arbeitsleistung unzufrieden war. „Bei Online-Lieferdiensten scheint ein hoher Leistungsdruck zu herrschen, der vergleichsweise häufig zu Kündigungen führt. Die Leistung der Gig-Worker kann durch ihre Smartphones in Echtzeit erfasst und mittels Algorithmen kontrolliert werden“, so Martin Friedrich, Leiter der Gig-Economy Studie am IAB.

Die Studie beruht auf einer repräsentativen Befragung von 2.370 Gig-Workern bei 11 App-basierten Lieferdiensten und einer Vergleichsgruppe von 1.017 Hilfsarbeitskräften. Die Vergleichsgruppe besteht aus Beschäftigten, die nach der Berufsklassifikation der Bundesagentur für Arbeit eine Helfertätigkeit ausüben. Sie leben in Städten leben, in denen auch Gig-Worker arbeiten.

Der Begriff Gig-Worker ist aus der Musikbranche entlehnt und meint dort eigentlich einen einmaligen, bezahlten Auftritt – sogenannte „Gigs“. Jobs für Gig-Worker werden in der Regel über digitale Plattformen vermittelt. Diese Arbeitsform ist Teil der sogenannten Gig Economy, in der Unternehmen Dienstleistungen flexibel und projektbezogen vergeben. Bei Lieferando beispielsweise sind es keine selbständigen Lieferanten, sondern sie sind festangestellt. Daher erhalten sie Urlaubsentgelt und Entgeltfortzahlung während einer Krankheit.